Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Leezen möchte dieses Portal für alle Menschen zugänglich machen. Maßgeblich sind das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG), insbesondere § 13 Absatz 3 und § 14, sowie die darüber einbezogenen Anforderungen der BITV 2.0.
Diese Erklärung bezieht sich auf dieses Datenschutzportal des Amts Leezen. Sie umfasst die öffentliche Übersicht und Suche, die einzelnen Datenschutzerklärungen sowie die Informationsseiten zu Datenschutz, Impressum, Barrierefreiheit, Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die abschließende Bewertung der Vereinbarkeit mit den geltenden Anforderungen steht noch aus. Eine vollständige Barrierefreiheit wird derzeit nicht bestätigt.
Maßstab der Bewertung sind die anwendbaren Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1, einschließlich der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA.
Am lokalen Entwicklungsstand wurden technische Verbesserungen vorgenommen und stichprobenartige Prüfungen durchgeführt. Diese Ergebnisse ersetzen keine vollständige Prüfung der veröffentlichten Website.
Nicht barrierefreie Inhalte und noch offene Prüfungen
Abweichungen von den Anforderungen
Eine abschließend geprüfte Liste der verbleibenden Barrieren liegt derzeit nicht vor. In den automatisiert geprüften Beispielen des überarbeiteten Entwicklungsstands wurden keine Verstöße gegen die geprüften WCAG-Kriterien festgestellt. Daraus folgt nicht, dass sämtliche Inhalte und Funktionen barrierefrei sind.
Folgende Prüfungen stehen insbesondere noch aus:
- vollständige manuelle Prüfung mit Screenreadern;
- Prüfung sämtlicher veröffentlichter Datenschutzerklärungen und ihrer Formatierung;
- Prüfung des eingebundenen Gebärdensprachvideos und des externen Videoplayers;
- fachliche Prüfung der Inhalte in Leichter Sprache;
- Prüfung gegebenenfalls bereitgestellter PDF-Dokumente;
- abschließende Prüfung der veröffentlichten Website nach Übernahme der technischen Änderungen.
Diese offenen Prüfungen sind keine bereits nachgewiesenen Verstöße. Festgestellte Barrieren sollen nach ihrer Bewertung konkret beschrieben und diese Erklärung entsprechend ergänzt werden.
Wenn Sie Inhalte oder Funktionen nicht nutzen können, melden Sie sich bitte über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. Sie können Informationen auch in einer für Sie zugänglichen Form anfordern.
Unverhältnismäßige Belastung
Für den bisherigen Prüfstand ist keine begründete Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung dokumentiert.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Im bisherigen Prüfstand wurden keine konkreten Inhalte als gesetzlich ausgenommen festgestellt. Eine externe Bereitstellung allein wird nicht als Ausnahme behandelt.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Entwurfsstand dieser Erklärung: 14. September 2026
Letzte dokumentierte technische Prüfung des lokalen Entwicklungsstands: 11. September 2026
Die technische Prüfung erfolgte entwicklungsbegleitend und KI-gestützt durch Quellcodeanalyse, automatisierte Browserprüfungen mit Playwright und axe-core in Chromium sowie ergänzende Sicht- und Bedienprüfungen.
Geprüft wurden beispielhaft die öffentliche Übersicht und Suche, die Anmeldung, eine einzelne Datenschutzerklärung, die Informationsseiten sowie ausgewählte Verwaltungsformulare und Dialoge.
Die Prüfungen umfassten unter anderem:
- schmale Bildschirmansichten mit 320 Pixeln Breite;
- helle und dunkle Darstellung;
- Tastaturnavigation und Fokusführung;
- wiederholtes Öffnen und Schließen von Dialogen;
- Pflichtfelder und Fehlermeldungen;
- vergrößerte Schrift und angepasste Textabstände.
Eine unabhängige vollständige Konformitätsprüfung und eine umfassende Screenreaderprüfung wurden nicht durchgeführt. Die technischen Ergebnisse beziehen sich auf Testinhalte und den lokal gebauten Produktionsserver, nicht auf eine vollständige Prüfung des öffentlich bereitgestellten Portals.
Barrieren melden und Informationen anfordern
Sie können uns Probleme bei der Nutzung melden. Sie können auch Informationen in einer für Sie zugänglichen Form anfordern.
Amt Leezen – allgemeiner Kontakt
- E-Mail: info@amt-leezen.de
- Telefon: 04552 9977-0
- Postanschrift: Amt Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen
Bitte nennen Sie möglichst die betroffene Seite und beschreiben Sie das Problem. Teilen Sie uns mit, auf welchem Weg wir Sie erreichen können.
Beschwerdeverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder Ihre Meldung unbeantwortet bleibt, können Sie sich an die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik in Schleswig-Holstein wenden. Sie unterstützt die Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit nach § 16 LBGG.
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Postfach 7121
24171 Kiel